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Strafgesetzbuch · Allgemeiner Teil

§ 43 Ersatzfreiheitsstrafe

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Ersatzfreiheitsstrafe. Zwei Tagessätzen entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 43 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Die Vorschrift bestimmt, was geschieht, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt und auch nicht beigetrieben werden kann: Dann tritt an ihre Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe.

Voraussetzungen

  • Uneinbringlichkeit: Die Geldstrafe muss uneinbringlich sein, also weder gezahlt noch durch Vollstreckung eingetrieben werden können.
  • Umrechnung: Zwei Tagessätze der Geldstrafe entsprechen einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe.
  • Mindestmaß: Die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt mindestens einen Tag.

Bedeutung

Die Ersatzfreiheitsstrafe stellt sicher, dass eine Geldstrafe nicht folgenlos bleibt, wenn sie nicht gezahlt wird. Sie ist keine zusätzliche Strafe, sondern tritt an die Stelle der Geldstrafe. Durch die Umrechnung von zwei Tagessätzen auf einen Hafttag fällt die Ersatzfreiheitsstrafe kürzer aus als die Zahl der ursprünglichen Tagessätze.

Praxis

Die Ersatzfreiheitsstrafe lässt sich in der Regel noch abwenden, indem die Geldstrafe nachträglich gezahlt oder in Raten beglichen wird; jede Zahlung verkürzt die Haftzeit anteilig. Vielfach besteht auch die Möglichkeit, die Strafe durch gemeinnützige Arbeit abzuarbeiten, was in landesrechtlichen Regelungen (Tilgung durch freie Arbeit) vorgesehen ist.

Häufige Fragen zu § 43 StGB

Wie wird eine Geldstrafe in Haft umgerechnet?
Zwei Tagessätze der Geldstrafe entsprechen einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Das Mindestmaß beträgt einen Tag.
Kann ich die Ersatzfreiheitsstrafe noch abwenden?
Ja. Solange die Strafe nicht vollständig verbüßt ist, kann die Geldstrafe nachgezahlt werden, auch in Raten. Jede Zahlung verkürzt die Haftzeit entsprechend.
Kann man die Ersatzfreiheitsstrafe durch Arbeit vermeiden?
In vielen Bundesländern besteht die Möglichkeit, die Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden. Näheres regeln landesrechtliche Vorschriften; zuständig ist die Vollstreckungsbehörde.

Änderungsprotokoll zu § 43 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.