Zum Inhalt springen
stgb.de

Strafgesetzbuch · Allgemeiner Teil

§ 62 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

Eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zu dem Grad der von ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 62 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: § 62 StGB verankert den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für Maßregeln der Besserung und Sicherung. Solche Maßregeln, etwa die Unterbringung in einer Klinik oder die Entziehung der Fahrerlaubnis, dürfen nur angeordnet werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zur Tat und zur Gefährlichkeit des Täters stehen.

Voraussetzungen

  • Anordnung einer Maßregel: Es geht um eine Maßregel der Besserung und Sicherung, nicht um eine Strafe.
  • Abwägung der Tatbedeutung: Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten wird berücksichtigt.
  • Grad der Gefahr: Auch die vom Täter ausgehende Gefahr fließt in die Abwägung ein.
  • Kein Missverhältnis: Die Maßregel darf zu diesen Gesichtspunkten nicht außer Verhältnis stehen.

Bedeutung

Die Vorschrift schützt vor unangemessen einschneidenden Maßnahmen. Auch wenn die formalen Voraussetzungen einer Maßregel vorliegen, darf sie unterbleiben, wenn sie im Verhältnis zur Bedeutung der Taten und zur Gefahr überzogen wäre.

Praxis

Der Grundsatz ist bei jeder Maßregel zu prüfen. Er wirkt als übergeordnete Schranke, die dem Gericht Grenzen setzt, selbst wenn eine Maßregel an sich in Betracht käme.

Häufige Fragen zu § 62 StGB

Was besagt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Maßregeln?
Eine Maßregel darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der Taten und zur Gefährlichkeit des Täters außer Verhältnis steht.
Gilt § 62 StGB für Strafen oder für Maßregeln?
Er gilt für Maßregeln der Besserung und Sicherung, etwa die Unterbringung oder die Entziehung der Fahrerlaubnis, nicht für die eigentliche Strafe.
Kann eine Maßregel trotz erfüllter Voraussetzungen unterbleiben?
Ja. Selbst wenn die Voraussetzungen vorliegen, muss sie unterbleiben, wenn sie im Einzelfall unverhältnismäßig wäre.

Änderungsprotokoll zu § 62 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.