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Strafgesetzbuch · Allgemeiner Teil

§ 53 Tatmehrheit

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt.

(2) Trifft Freiheitsstrafe mit Geldstrafe zusammen, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt. Jedoch kann das Gericht auf Geldstrafe auch gesondert erkennen; soll in diesen Fällen wegen mehrerer Straftaten Geldstrafe verhängt werden, so wird insoweit auf eine Gesamtgeldstrafe erkannt.

(3) § 52 Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 53 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Die Vorschrift regelt den Fall, dass jemand mehrere selbständige Straftaten begangen hat, die gleichzeitig abgeurteilt werden. Dann wird aus den einzelnen Strafen eine Gesamtstrafe gebildet.

Voraussetzungen

  • Mehrere selbständige Taten: Es müssen mehrere Straftaten vorliegen, die gleichzeitig abgeurteilt werden.
  • Mehrere verwirkte Strafen: Dadurch müssen mehrere Freiheits- oder Geldstrafen verwirkt sein.
  • Gesamtstrafe: Aus diesen Einzelstrafen wird eine Gesamtstrafe gebildet; treffen Freiheits- und Geldstrafe zusammen, kann das Gericht die Geldstrafe auch gesondert verhängen.

Bedeutung

Die Tatmehrheit betrifft mehrere getrennte Handlungen und ist damit das Gegenstück zur Tateinheit nach § 52 StGB. Anstatt die Einzelstrafen einfach zu addieren, wird eine zusammenfassende Gesamtstrafe gebildet. Wie diese berechnet wird, ergibt sich aus § 54 StGB.

Praxis

Die Gesamtstrafe fällt typischerweise geringer aus als die Summe der Einzelstrafen, weil das Gericht das Gesamtbild der Taten und der Person würdigt. Für Betroffene ist die Unterscheidung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit von großer Bedeutung für das Endstrafmaß. Auch nachträglich können bereits verhängte Strafen zu einer Gesamtstrafe zusammengeführt werden.

Häufige Fragen zu § 53 StGB

Was ist eine Gesamtstrafe?
Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, wird aus den Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gebildet, statt die Strafen einfach zu addieren.
Werden bei mehreren Taten die Strafen einfach zusammengezählt?
Nein. Es wird eine Gesamtstrafe gebildet, die nach § 54 StGB die höchste Einzelstrafe erhöht, aber die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen darf.
Was ist der Unterschied zwischen Tateinheit und Tatmehrheit?
Bei Tateinheit nach § 52 StGB verletzt eine einzige Handlung mehrere Gesetze. Bei Tatmehrheit nach § 53 StGB liegen mehrere selbständige Handlungen vor, aus denen eine Gesamtstrafe gebildet wird.

Änderungsprotokoll zu § 53 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.