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Strafgesetzbuch · Allgemeiner Teil

§ 60 Absehen von Strafe

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre. Dies gilt nicht, wenn der Täter für die Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt hat.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 60 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Diese Vorschrift erlaubt es dem Gericht, auf eine Strafe ganz zu verzichten, wenn die Tat den Täter selbst schon so schwer getroffen hat, dass eine zusätzliche Bestrafung sinnlos erscheint.

Voraussetzungen

  • Schwere Tatfolgen für den Täter: Die Folgen der Tat müssen gerade den Täter getroffen haben, etwa durch eigene schwere Verletzungen oder den Tod naher Angehöriger.
  • Strafe offensichtlich verfehlt: Angesichts dieser Folgen wäre eine Strafe erkennbar unangemessen.
  • Grenze bei über einem Jahr: Der Verzicht ist ausgeschlossen, wenn der Täter eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt hat.

Bedeutung

Das Gericht sieht in diesen Fällen vollständig von Strafe ab. Es handelt sich nicht um eine eigene Straftat, sondern um eine Regelung, wann der Staat auf Bestrafung verzichtet. Ein klassisches Beispiel ist der Autofahrer, der durch eigenes Verschulden einen Unfall verursacht, bei dem ein naher Angehöriger stirbt.

Praxis

Der Schuldspruch bleibt bestehen, es wird also festgestellt, dass eine Tat begangen wurde; nur die Strafe entfällt. Die Vorschrift kommt vor allem bei Fahrlässigkeitsdelikten im Straßenverkehr zur Anwendung. Ob die Folgen wirklich so schwer wiegen, prüft das Gericht im Einzelfall streng.

Häufige Fragen zu § 60 StGB

Bin ich freigesprochen, wenn das Gericht von Strafe absieht?
Nein. Das Gericht stellt weiterhin fest, dass Sie die Tat begangen haben. Es verzichtet lediglich auf die Verhängung einer Strafe, weil diese offensichtlich verfehlt wäre.
Wann greift diese Regelung typischerweise?
Vor allem, wenn Sie durch die eigene Tat selbst schwer getroffen wurden, etwa bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall, bei dem ein naher Angehöriger ums Leben kam.
Gibt es eine Obergrenze für das Absehen von Strafe?
Ja. Das Gericht darf nicht von Strafe absehen, wenn Sie für die Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt haben.

Änderungsprotokoll zu § 60 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.